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Fragen und Antworten

Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier bereits zusammengestellt. Falls sie weitergehende Fragen haben, kommen sie gerne auf uns zu. Hier gehts zum Kontakt.

Ergotherapie beinhaltet die Prävention, Beratung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von individuellen psychischen oder körperlichen Schäden. Wir behandeln jegliche Einschränkungen in den oben aufgeführten Bereichen unter dem Aspekt einer ganzheitlichen Behandlung, um ein möglichst eigenständiges und uneingeschränktes Handeln zu ermöglichen.
Ergotherapie ist ein von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen anerkanntes Heilmittel und wird in Form eines ärztlichen Rezeptes verordnet. Dies erhalten Sie von Hausärzten oder Fachärzten (z.B. Kinderärzten, Orthopäden, Neurologen usw.). Natürlich können Sie unser Leistungsangebot auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Wir bitten sie um telefonische Terminvereinbarung. Je nach notwendigem Behandlungsschwerpunkt kann es zu einer Wartezeit kommen. Wir sind zu jeder Zeit bemüht, schnellst möglich einen Termin anzubieten.
Je nach Verordnung des Arztes dauert eine Therapieeinheit zwischen 30 und 60 Minuten. Im Regelfall erfolgt die Behandlung 1-2 mal pro Woche. Die Heilmittelrichtlinien legen für jedes Störungsbild den Umfang der Therapieeinheiten pro Rezept fest.
Gesetzlich versicherte Patienten die das 18 Lebensjahr vollendet haben, müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro plus 10 % der Behandlungskosten leisten. Eine Befreiung dieser Kosten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Abhängig vom Rezept ist eine Behandlung im Rahmen eines Hausbesuches möglich. Dies muss vom behandelnden Arzt auf dem Rezept vermerkt sein. Sprechen sie uns gerne persönlich an, wenn sie in einer Einrichtung leben. Wir prüfen dann gemeinsam mit ihnen, inwiefern eine Behandlung vor Ort durch uns möglich ist.
Bitte setzen sie sich unmittelbar mit uns in Verbindung, wenn sich abzeichnet, dass sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Bei einer Absage eines Termins bis 2 Tage vor dem Behandlungstermin stehen für sie keine Kosten. Bei einer späteren Absage behalten wir uns vor ihnen die Kosten ganz oder anteilig in Rechnung zu stellen.
Die Räumlichkeiten sind vollständig barrierefrei. Es stehen ausreichend Parkplätze unmittelbar vor der Praxis für sie zur Verfügung. Auch die Sanitäreinrichtung ist behindertengerecht.
Ja! Bei einer Lese- und Rechtschreib-Störung (LRS) handelt es sich um eine umschriebene und eindeutige Beeinträchtigung beim Erwerb der Fertigkeit des Lesens und damit häufig verbundenen Beeinträchtigung des Erwerbs der Fertigkeiten des Schreibens. Die LRS ist wie die Dyskalkulie als eine Teilleistungsstörung anzusehen. In der Ergotherapie wird der Fokus der Behandlung zunächst auf grundlegende Störungen gerichtet, wie häufig auftretende Aufmerksamkeitsstörungen oder auch selten auftretende visuell-räumliche Wahrnehmungsstörungen. Weiterführend wird am lautgetreuen Schreiben gearbeitet.